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Beelitz ist nicht nur Spargelstadt, sondern auch ein El Dorado für Pferdefreunde. Mit rund 16 Reiterhöfen in den Ortsteilen ist der Pferdesport ein Freizeit- und Wirtschaftsfaktor mit zunehmender Bedeutung. Beim Spargellandritt soll beides miteinander Verbunden werden: In einem großen Treck geht es zum Ende der Spargelsaison über 25 Kilometer durch die Felder, auf denen das Edelgemüse langsam ins Kraut schießt. Die einmalige Landschaft, geprägt durch den Spargelanbau, durch die Silhouetten der drei sächsisschen Dörfer sowie die dichten Kiefernwälder rundherum, verspricht ein außergewöhnliches Reiterlebnis.

 

Am 27. Juni 2015 gibt es die Premiere. Jeder, der ein wenig Erfahrung im Reiten hat und ein Pferd besitzt, kann sich anschließen, die Teilnahmegebühr von 40 Euro ist vor Ort zu entrichten. Im Preis enthalten sind Getränke / Kuchen und Spargelessen, Rittführung und Preisverleihung zum "Schönsten Pferd" ( jedes Pferd das startet, nimmt automatisch Teil).

 

Ablauf:

 

  • 10.00 Uhr Ansprache des Bürgermeisters der Stadt Beelitz

  • 10.10 Uhr Reitergottesdienst mit Segnung der Pferde

  • 10.20 Uhr Sammeln zum Abritt

  • 10.30 Uhr Start ins Spargelland

  • 12.00 Uhr Zwischenstopp zum Kaffee  mit den Spargelfrauen

  • 12.30 Uhr Fortsetzung des Rittes zum Erlebnishof / Klaistow

  • 14.30 Uhr Zuschauerwahl zum "Schönsten Pferd des Rittes" mit vielen Preisen

  • 15.00 Uhr Eröffnung großes Spargelbuffet

 

Weitere Infos auf Anfrage bei Marion Jende, Tel. 033206 / 20455 oder per Email an

 

Haftungsausschluss:

 

Weder Veranstalterin/Organisatorin, Rittführer, Helfer usw. noch der  gastgebenden Hof übernehmen Haftung für Schäden an Teilnehmern, Begleitpersonen, Pferden, Hunden oder Sacheigentum der Teilnehmer und Eigentum anderer Dritter. Jegliche Haftungsansprüche an die Veranstalterin/Organisatorin sind ausgeschlossen. Der Teilnehmer haftet für alle durch Ihn oder sein Pferd/Hund verursachte Schäden selbst. Die Sorge für eine einwandfreie und geeignete Ausrüstung obliegt dem Teilnehmer. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Die Veranstalterin/Organisatorin übernimmt keine Haftung für Schäden am Pferd oder an Ausrüstungsteilen. Das Betreten und Benutzen der Hofanlagen, deren Einrichtungen und Ausrüstung erfolgt ebenfalls ausschließlich auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche im Falle eines Unfalles können gegen den/die Betreiber nicht geltend gemacht werden.

 

Die Veranstalterin/Organisatorin übernimmt keine Haftung für Schäden, die Pferde/Hunde in der Zeit Ihrer Unterstellung am Veranstaltungsort verursachen. Für das ordnungsgemäße Einstellen des Pferdes am Veranstaltungsort ist der Reiter verantwortlich. Die Veranstalterin/Organisatorin übernimmt keinesfalls die Pflichten oder die Haftung eines Tierhüters, für abgestelltes Pferde während einer Veranstaltung vor Ort oder der Nutzung eines Veranstaltungsortes.

 

Den Anweisungen der Veranstalterin/Organisatorin oder Ihrer Helfer ist Folge zu leisten. Jeglicher Rückgriff auf die Veranstalterin/Organisatorin und Ihrer Helfer ist ausgeschlossen.

 

Teilnahme:

 

  • Teilnehmen können alle Reiter und Reiterinnen unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit, die während des Rittes auf der Strecke und im Zwischenlager, die volle Verantwortung für ihr Pferd und sich selbst übernehmen.
  • Teilnahme auf eigene Gefahr
  • Jugendliche unter 18 Jahren können nur bei Vorlage eines Reiterpasses oder in Begleitung eines mitreitenden Erwachsenen teilnehmen. 
  • Es besteht Helmpflicht für Jugendliche unter 18 Jahren!

 

Pferde:

 

  • Die mitgebrachten Pferde müssen gesund und mindestens 4 Jahre alt sein.
  • Für jedes Pferd muss ein Pferdepass mitgeführt werden.
  • Alle Pferde und Reiter müssen haftpflichtversichert sein. Auf Anforderung ist der Veranstalterin dies nachzuweisen.
  • Alle Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten und ausreichend geimpft sein.

 

Organisatorisches:

 

  • Der Veranstalter behält sich kleinere organisatorische Änderungen des Rittes vor.
  • Die Teilnehmer erklären ihr ausdrückliches Einverständnis dazu, dass während der Veranstaltung entstandene Fotos für den Veranstalter frei verfügbar und des Landes Brandenburg oder sonstiger Publikationen der Pferde- oder Naturschutzpresse verwendet werden dürfen.
  • Jeder Teilnehmer hat für eine für sein Pferd passende Umzäunung zu sorgen und ist dafür selbst verantwortlich. 
  • Die Veranstalterin weist darauf hin, dass sie nicht für Konsequenzen einsteht, die sich aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Regelungen zum Reitrecht in Brandenburg durch einzelne Personen ergeben.
  • Für die Unterbringung seines Pferdes ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die  Gastgeberin stellt eine Fläche (Koppel, Wiese, Stilllegungsfläche) zur Verfügung, auf der jeder seinen mitgebrachten E-Zaun-Paddock errichten kann.

 

Rechtsgültige Belehrung für den ggf. notwendigen Pferdetransport:

 

Der Transport findet nur mit Einverständnis des Pferdebesitzers / der Pferdebesitzerin statt. Die Unterschrift auf der Anmeldung zum Ritt, gilt als Einverständnis für einen in Absprache findenden Pferdetransport.

 

  1. Haftung des Pferdebesitzers: der Pferdebesitzerin Der Pferdebesitzer / die Pferdebesitzerin haftet für alle Schäden, die während des Transports und bei der Be- und Entladung durch unsachgemäße Bedienung am Zugfahrzeug oder am Anhänger entstehen. Der Pferdebesitzer / die Pferdebesitzerin ist dafür verantwortlich das Pferd vor, nach und während des Transports ausreichend zu sichern. Für sämtliche verursachte Schäden durch das zu transportierende Pferd, auch bei Schäden an Dritten, haftet ebenfalls der Pferdebesitzer / die Pferdebesitzerin.
  2. Haftungsausschluss beim Transport Eine Haftung für Schäden am Pferd, die aus dem Geschehen des Transports oder versteckten technischen Mängeln entstehen, wird im beiderseitigem Einverständnis ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Schäden, die als Folge von Fahrfehlern am transportierten Pferd entstehen.

 

Die Teilnahmebedingungen und die Belehrung müssen vor Antritt zur Kenntnis und gegengezeichnet werden.